Wir informieren und beraten Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken und Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich in Fragen und Planung zur Organisation, Arbeitsstrukturen, Qualitätsmanagement, Zertifizierung, Datenschutz, Gerätemanagement und Wirtschaftlichkeit.
Dr. Jürgen Landshuter
Bereits im Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten (DS-GVO).
Die DS-GVO hat das bis dahin geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst und es eine ergänzende Neufassung des nationalen Rechts durch das BDSG-neu geben.
Alle Praxisinhaber sollten sich der Auswirkungen der DS-GVO bewusst sein und wissen, was dies für den alltäglichen Praxisbetrieb und die Dokumentations- und Prüfpflicht bedeutet. Anpassungsbedarf ergibt sich im rechtlichen, technischen und organisatorischen Bereich der Praxis.
Als Stichpunkte zur neuen DS-GVO nenne ich die geänderten Anforderungen an die Verfahrensverzeichnisse, die Anpassung/Neuerstellung der Verträge zur Auftragsverarbeitung, die Dokumentationspflichten (Rechenschaftspflicht), die Datenschutz-Folgeabschätzung und Meldepflichten sowie eine regelmäßige Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen im Bezug auf das Schutzniveau.
Mit einem (wenn auch formal juristisch ausreichenden) mehrstündigen Kurs ist dem Mitarbeiter und der Praxis definitiv noch nicht geholfen um die Vorgaben umsetzen zu können.
Wie kann ProCert Ihnen helfen?
a) Sie können Ihren aktuellen Datenschutzbeauftragten durch uns schulen lassen.
b) Sie können die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten an ProCert komplett übertragen.
c) Sie können die Aufgabe an ProCert zeitlich befristet übertragen und parallel dazu einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin durch uns qualifizieren lassen.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
DSGVO muss auch umgesetzt werden, wenn die Mindestmitarbeiterzahl nicht erreicht ist