Seit 01.01.2022 gelten weitere Vorgaben aus der Richtlinie über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Arztpraxen.
Wir empfehlen sich mit den Vorgaben der Richtlinie entsprechend der Praxisgröße vertraut zu machen und die darin geforderten Vorgaben umzusetzen und zu dokumentieren.