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Wir informieren und beraten Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken und Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich in Fragen und Planung zur Organisation, Arbeitsstrukturen, Qualitätsmanagement, Zertifizierung, Datenschutz, Gerätemanagement und Wirtschaftlichkeit.

Dr. Jürgen Landshuter

News: DSGVO gilt auch in kleinen Einrichtungen ohne Datenschutzbeauftragten

DSGVO muss auch umgesetzt werden, wenn die Mindestmitarbeiterzahl nicht erreicht ist

Teils herrscht irrtümlich der Glaube, das bei einer geringen Mitarbeiterzahl, und dadurch 

der fehlenden Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, auch die  Anforderungen

der Datenschutzgrundverordnung nur teilweise umzusetzen sind. 

Die Firmenleitung/Praxisleitung als Verantwortlicher hat außer der Benennung alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung

und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang umzusetzen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte.